- Staat im Mittelalter: Die Entstehung des modernen Staatsgedankens
- Staat im Mittelalter: Die Entstehung des modernen StaatsgedankensDer Schweizer Kulturhistoriker Jacob Burckhardt (1818—97) hat den Unterschied zwischen Mittelalter und Moderne auf die bündige Formulierung gebracht: »Unser Leben ist ein Geschäft, das damalige war ein Dasein.« Geschäfte werden von Einzelnen gemacht, von jedem auf eigene Rechnung; »Dasein« bedeutet soziale Heimat, setzt die Einbindung in eine Gemeinschaft voraus, die den Einzelnen trägt und ihm Identität verschafft. Mittelalterliches Sozialleben wäre das Gegenteil von moderner Vereinzelung, die menschlichere Alternative zur Ellenbogengesellschaft? Nostalgische Projektionen fordern die nüchterne Bestandsaufnahme heraus.Die mittelalterliche Gesellschaft schlechthin gibt es nicht, und auch nationale Gesellschaften formieren sich erst allmählich. Als die französischen Fürsten sich 1124 unter dem Eindruck der drohenden Invasion des »deutschen« Kaisers Heinrich V. unter dem Banner ihres Königs vereinten, als sich 1160 der Engländer Johannes von Salisbury über Weltherrschaftsattitüden des Stauferkaisers Friedrich I. empörte und fragte: »Wer hat die Deutschen zu Richtern über die Völker bestellt?«, waren dies frühe Regungen von Nationalgefühlen und nationalen Ressentiments. Aber es blieben singuläre Ereignisse und Einzelstimmen in besonders zugespitzter Situation, die noch nicht bis in die Tiefen der Gesellschaft wirkten. Bis in das späte Mittelalter fühlten und handelten die Menschen in erster Linie als Genossen ihres Dorfes, als Gefolgsleute ihres Herrn, als Verwandte ihrer Familie, als Brüder und Schwestern ihrer Ordensgemeinschaft, als Bürger ihrer Stadt, jedenfalls nicht als Angehörige einer Nation.Freiheit ist Bindung an GemeinschaftDie Menschen werden hineingeboren in die sozialen und rechtlichen Bindungen einer Gemeinschaft, in den dynastischen Verband eines Adelshauses, den Personenverband einer Grundherrschaft, in eine Dorfgenossenschaft oder Stadtgemeinde. Oder sie treten aufgrund eigener Willensentscheidung und besonderer Qualifikationen einer elitären Standesgemeinschaft bei, in die sie durch einen feierlichen Ritus aufgenommen werden, als Mönche, Kleriker oder Ritter. In jedem Falle setzt die Gemeinschaft die konkreten Normen für den Alltag und den persönlichen Lebensentwurf, für das Verhalten gegenüber den Genossen wie gegenüber anderen, für das Erscheinungsbild nach außen in Kleidung und Auftreten.Der Einzelne hat seinen festen Platz im Gefüge der Gemeinschaft, das aus den vielschichtigen Beziehungen zu den Genossen, zum Herrn und letztlich zu Gott zusammengesetzt ist. Es ist bezeichnend, dass der rechtliche und ethische Inhalt dieses Beziehungsgefüges, fides, zugleich »Treue« und »Glaube« bedeutet, also die Verpflichtung gegenüber dem Herrn und den Genossen wie die Bindung an Gott umfasst. Solche Bindung steht nicht im Gegensatz zur Freiheit, im Gegenteil. Der rechtliche und soziale Status des Einzelnen, die Qualität seiner Freiheit wird gerade durch die Bindung an Herrschaft bestimmt: Je angesehener und mächtiger der Herr, umso höher ist der Sozialstatus seiner Getreuen. Auch der Fürst, und sei er der König, misst seinen Herrschaftsraum im Verhältnis und im Verhalten zu seinen fürstlichen Standesgenossen aus, auf deren Konsens er angewiesen ist. Absolute Herrschaft ist dem Mittelalter ebenso fremd wie uneingeschränkte Freiheit. Sooft in mittelalterlichen Urkunden Freiheiten (libertates, im Plural!) übertragen werden, handelt es sich um einzelne konkrete Rechte und nie um die vollständige Auflösung aller Rechtsbindungen, schon deshalb nicht, weil ja diese Freiheiten nicht voraussetzungslos, sondern immer von einer Herrschaft verliehen sind und auch wieder entzogen werden können. Absolute Freiheit des Einzelnen wäre Bindungslosigkeit, wie sie der Friedlose, der aus der Gesellschaft Ausgestoßene erlebt; solche Freiheit ist nicht erstrebenswert. Mittelalterliches Leben — insofern ist Jacob Burckhardt zuzustimmen — ist Leben in der Gemeinschaft.Individuelle Verwirklichung im mittelalterlichen Sinne war am ehesten in der Ordensgemeinschaft zu erfahren. Der Mönch hatte tatsächlich alle Bindungen dieser Welt abgelegt — jedenfalls nach der Idee — zugunsten der einen, wesentlichen Beziehung zu Gott, war ganz auf sich und Gott gestellt. Dafür freilich hatte er sich zu einem besonders intensiven gemeinschaftlichen Leben im strengen Rhythmus einer Ordensregel verpflichtet. Das Ziel der monastischen Selbstheiligung erforderte die extreme Selbstbindung. Nirgendwo tritt die mittelalterliche Ambivalenz von Freiheit und Gemeinschaft deutlicher zutage als im Ideal des Ordenslebens.Mittelalterliche Gemeinschaften geben dem Individuum wenig Raum. Die Selbstverwirklichung des Einzelnen, der »Ego-trip« als gewollte Selbstabkapselung vom sozialen Umfeld, wäre gewiss eine unmittelalterliche Vorstellung. Die eigene Person, die eigene Leistung ins Rampenlicht zu rücken, gilt als unschicklich. Gewählte Bischöfe und Äbte werden manchmal mit brachialer Gewalt zum Altar geschleppt, weil sie sich — aus demonstrativer Bescheidenheit — mit Händen und Füßen gegen ihre Weihe wehren. Wer gierig nach Würden strebt, macht sich unmöglich, wie der ungeschickte »Gegenpapst« Viktor IV., als er 1159 nach tumultuarischer Wahl in einem Handgemenge den purpurnen Papstmantel an sich riss. Die großen autobiographischen Werke stehen am Anfang und am Ende des Mittelalters, die »Bekenntnisse« des heiligen Augustinus (397/401) und der Lebensbericht Kaiser Karls IV. (um 1350), auch wenn dazwischen, insbesondere seit dem 12. Jahrhundert, schon vereinzelt Selbstzeugnisse entstehen und auch Künstler allmählich aus der bescheidenen Anonymität herauszutreten beginnen, indem sie ihre Werke selbstbewusst »signieren« (wie um 1130 der Skulpturenmeister Gislebert in Autun).Nicht dass die Zeitgenossen keine Wege gefunden hätten, persönliche Leistungen herauszustellen; die polternde Selbstoffenbarung gehörte jedoch kaum zu den gesellschaftlich akzeptierten Wegen. Gewiss war man auch nicht um Vorbilder verlegen, deren Leben und Leistungen man in leuchtenden Farben zu schildern wusste, wie die unzähligen Lebensbeschreibungen von Herrschern und Heiligen bezeugen. Aber in allen diesen Viten geht es selten um unverwechselbare Individualität. Man bevorzugt das Stereotype, das typisch Herrscherliche, das typisch Heilige der Figur. Es werden viele Genrebilder gemalt und wenige Porträts, weil der Typus interessiert, kaum das Individuum. Wie der gute König, der von Gott ausgezeichnete Heilige zu sein hatte, wusste man im 8. so gut wie im 15. Jahrhundert. Die Namen wechselten, manche zeittypischen Details kamen hinzu, andere fielen weg, die Grundzüge blieben weitgehend identisch. Das Mittelalter war nicht die Zeit für Individualisten. Umso mehr ragen diejenigen Persönlichkeiten hervor, meist Heilige, die ihr ganz eigenes Charisma durchaus wirkungsvoll zu inszenieren verstanden und manchmal — wie Franz von Assisi — selbst einen neuen Typus formten.Vom nationalen Königtum zum monarchischen StaatDie Wahrnehmung des Fremden und die Reflexion über das Eigene, einschließlich des eigenen Ichs, sind Ausflüsse desselben Bewusstseinswandels. Es ist also kein Zufall, dass das Individuum in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts entdeckt wurde, gerade als auch ein nationales Bewusstsein heraufdämmerte. Aber selbst wenn die Untertanen eines Königs, zunächst freilich vor allem die Fürsten, sich allmählich als Nation begreifen lernten, viel »Staat« war damit noch nicht zu machen. Denn natürlich bestand weiterhin in allen Reichen eine Vielzahl partikularer Gewalten, Grundherren, Großvasallen und Städte, die ganz unterschiedlich und zum Teil nur lose auf die monarchische Spitze hin geordnet waren. Für die Ausbildung staatlicher Strukturen kam es entscheidend darauf an, wie weit es dem Herrscher gelang, autonome Adelsrechte, besonders das Recht auf Selbsthilfe durch die Fehde, auszuschalten und seinem Recht zu unterwerfen. Die Entwicklung zum staatlichen Gewaltmonopol verlief in den europäischen Königreichen sehr uneinheitlich und wurde in den meisten bis zum Beginn der Neuzeit gerade erst eingeschlagen.Verhältnismäßig weit waren die westlichen Königreiche England und Frankreich fortgeschritten. Hier konnten die Könige seit dem hohen Mittelalter ihre Lehnsoberhoheit festigen und die Fürsten in eine königliche Rechtsordnung einbinden. Königliche Exekutivbeamte — in England die sheriffs, in Frankreich die baillis — sorgten für die Durchsetzung des Königsrechts in allen Landesteilen, der Hof in Westminster bzw. auf der Pariser Cité war zur zentralen Verwaltungs- und Finanzbehörde geworden; hier saß auch das Königsgericht, das allein für alle größeren Rechtsfälle, wie Kapital- und Eigentumsdelikte, zuständig war. Die Rationalisierung von Recht und Herrschaft darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die spätmittelalterlichen Reiche noch mehr als zuvor in der Person des Herrschers gipfelten. Das bis zur Manieriertheit verfeinerte höfische Zeremoniell, zunächst besonders in Frankreich, aber auch in Burgund und Spanien, und von dort auf andere Höfe in ganz Europa ausstrahlend, steigerte den Herrscher zur sakralen Figur, die Persönlichkeit zur abstrakten Institution. Der Erfolg der »Jungfrau von Orléans«, ihre Begeisterung für das von Gott begnadete Königtum finden hier ebenso eine Erklärung wie die Entwicklung zum absolutistischen Staat der frühen Neuzeit, die schon hier eingeleitet wurde.Viele Fürsten machen keinen StaatIm deutschen Reich sind solche Ansätze moderner Staatlichkeit allenfalls punktuell zu fassen. Da nach dem Untergang der Staufer um 1250 eine wirksame königliche Zentralgewalt weitgehend fehlte, konnten staatliche Strukturen auf Reichsebene so gut wie nicht entstehen. Schon die Tatsache, dass das Reich bis zu seinem Ende 1806 nie zu einer Hauptstadt gefunden hat, ist bezeichnend genug für den Abstand zu den westeuropäischen Nachbarn. Die Kaiser des 14. und 15. Jahrhunderts pendeln wie im tiefen Mittelalter zwischen verschiedenen Höfen, und dass sie sich zumeist zwischen den Reichsstädten im deutschen Südwesten bewegen, zeigt nur, wie eng auch ihr politischer Wirkungsraum geworden war. Alle Reformversuche, das Reich mit mehr »staatlichen« Kompetenzen auszustatten, scheiterten an zu vielen divergierenden Interessen. Die Fürsten waren Herren eigenen Rechts und nicht bereit, ihre Rechtsautonomie zugunsten des Reiches beschneiden zu lassen.Quasistaatliche Strukturen sind in Deutschland zuerst in den Städten erkennbar. Die Bürger der Stadt bildeten — anders als die Untertanen im Reich und in den Territorien — eine homogene Rechtsgemeinde. Der Rat hatte das Monopol der Gesetzgebung und der legitimen Gewaltanwendung in der Stadt; seine Gesetze galten allgemein für alle Bürger, er erzwang und kontrollierte ihre Beachtung und ahndete Verstöße kraft obrigkeitlicher Gewalt. Die Kriterien des modernen Staates — die Einheit von Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet — waren in der spätmittelalterlichen Stadt am weitesten verwirklicht. In der Enge der ummauerten Stadt entstand das Modell, von dem der frühneuzeitliche Territorialstaat lernen sollte.Nur zaghaft beginnt sich am Ende des Mittelalters die Herrschaft von der Person des Herrschers zu lösen. Auf dem Weg zum Staat ist die Feder langfristig wichtiger als das Schwert: Schriftlichkeit und Bürokratisierung sind die Kennzeichen moderner Herrschaft. In der fürstlichen Kanzlei werden Züge transpersonaler, institutioneller Herrschaft greifbar. Aber wir dürfen sie nicht überstrapazieren, wie es die ältere Forschung, überzeugt von der staatsbildenden Kraft des spätmittelalterlichen Fürstentums, gerne getan hat. Der deutsche Fürst und Landesherr herrschte im 15. und frühen 16. Jahrhundert so wenig wie der Kaiser über einen territorial definierten Untertanenverband. Er gebot über Menschen nicht kraft obrigkeitlicher Gesetze, die einheitlich für alle Untertanen verbindlich waren, sondern noch immer aufgrund ganz verschiedener personaler Rechte von der Vasallität bis zur grundherrlichen Gewalt, die seinem Haus seit Generationen zugewachsen waren und die er wie seine Vorfahren durch geschickte oder auch rücksichtslose Erwerbspolitik zu erweitern und zu bündeln suchte.Das Hauptmotiv der fürstlichen Politik war nach wie vor die Sicherung der Dynastie. Dabei spielten biologische Zufälle oftmals eine größere Rolle als politisches Augenmaß. Weil mächtige Familien des alten Adels ausstarben, wie 1248 die Grafen von Andechs, konnten etwa die Wittelsbacher ihr bayerisches Herzogtum nahezu konkurrenzlos zur Landesherrschaft ausbauen und sich als herrschende Dynastie bis in die Neuzeit behaupten. Die zielbewusste Territorialpolitik mit modern anmutenden Formen der Zentralisierung im Finanz- und Militärwesen, die man in manchen Fürstenstaaten zu beobachten meint, gehorchte simplem Erwerbsstreben und nicht einem höheren Staatszweck. Die bedeutendste politiktheoretische Schrift der Renaissance von Niccolò Machiavelli (1469—1527) handelt vom »Fürsten« (Il principe), nicht vom Staat.Die Renaissance hat nicht sogleich den modernen Staat hervorgebracht. Wo die herrschaftlichen Strukturen noch nicht dafür geschaffen waren, änderte auch der geweitete Blick der Humanisten nichts. Wenn sie die Gesellschaft beschrieben, unterschieden die mittelalterlichen Autoren Lebensformen, Rechtskreise, Stände, also abgegrenzte menschliche Gemeinschaften; die Humanisten sehen jetzt den einzelnen Menschen oder im kühnen Entwurf die gesamte Menschheit. Im universalen Menschenbild aber lösen sich die sozialen Konturen auf. »Denn der eigentliche, ganze Mensch ist gottähnlich und unsichtbar. An der einen Menschennatur, die sich zwischen Kosmos und Individuum dehnt, haben lebende Menschen nur mutmaßlich mehr oder weniger teil. Wenn sich das Allgemeine nur noch in Fragmenten sehen lässt, nicht mehr im Verhalten von Menschen zueinander verkörpert, ist das Mittelalter vorbei« (Arno Borst). Die Gewissheit, Wesentliches zu wissen und im Glauben das Ganze zu erfahren, ist mit dem Mittelalter abhanden gekommen. Die Verflüchtigung der Gewissheiten und die Fragmentierung des Daseins werden zum Signum der neuen Zeit.Dr. Arnold BühlerGrundlegende Informationen finden Sie unter:Gesellschaftsordnung des Mittelalters: Die geistigen Grundlagen mittelalterlicher Ordnung
Universal-Lexikon. 2012.